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Ab 29.04. gilt „Mund-und-Nasenschutz“ Pflicht im ÖPNV und beim Enkaufen
Informationen zu den ersten Erleichterungen im Umgang mit dem Corona-Virus
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch das disziplinierte und vorbildliche Verhalten der Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern in den letzten Wochen ist es uns gemeinsam gelungen, die Ansteckungskurve des Corona-Virus abzuflachen. Darauf können wir alle gemeinsam stolz sein.
Diese Entwicklung erlaubt es uns, erste kleine Erleichterungen auf dem Weg zur Normalisierung unseres Lebens einzuleiten. Dabei dürfen wir die erreichten Erfolge nicht gefährden und können daher nur in kleinen Etappen mit mehreren Schritten in unser vertrautes Leben zurückkehren. Dabei reden wir bei dem Zeitraum der schrittweisen Erleichterungen nicht von Tagen oder Wochen. Wir sprechen hier von Monaten. Wie gut wir dabei vorankommen, hängt einerseits vom Virus und dem medizinischen Fortschritt, andererseits aber auch nach wie vor vom Verhalten eines jeden Einzelnen ab.
Auch weiterhin müssen wir uns alle an die Regeln halten. Wir müssen weiterhin streng die Hygienevorgaben einhalten, Abstand halten und auch wenn es schwer fällt, auf geselliges Freizeitvergnügen verzichten. Wo Mindestabstände nicht eingehalten werden können, sollten nach Möglichkeit Alltagsmasken – auch selbstgenähte – oder ein Schal oder ein Tuch vor Mund und Nase getragen werden.